Trauung

EheDie Trauung ist kein Ehehafen, sondern mit dieser Zusage beginnt eine spannende Fahrt.

In der Bibel sind die Ehe und Sexualität schon  in den Schöpfungserzählungen (1. Mose 1,1-2 und 2,4-25) ein Thema. Dort wird der Ursprung des Menschen, seine Bestimmung und sein Bezogensein sowohl auf Gott als auch auf den Mitmenschen beschrieben: „Gott schuf den Menschen zu seinem Bilde … und schuf sie als Mann und Frau.“ (1. Mose 1,27) Und: „Es ist nicht gut, dass der Mensch allein sei; ich will ihm eine Gefährtin machen …“ (1. Mose 2,18)

Beide Geschlechter sind voneinander verschieden und ergänzen sich in ihrem Gegenüber. Das findet seinen stärksten Ausdruck in dem leidenschaftlichen Drang der Geschlechter zueinander: „Darum wird ein Mann seinen Vater und seine Mutter verlassen und seinem Weibe anhangen, denn sie werden sein ein Fleisch…“ (1. Mose 2,24) Indem sie Kinder zeugen und erziehen, haben sie Teil an dem Auftrag, die Schöpfung zu erhalten und zu gestalten: „… seid fruchtbar und mehret euch… und machet euch die Erde Untertan.“ (1. Mose 1,28) Dem hat Gott seinen Beistand und Erfüllung zugesagt: „… und er segnete sie.“ Die biblischen Schöpfungserzählungen begründen also nicht die Ehe als Institution, sondern dass Mann und Frau aneinander gewiesen sind.

Das Neue Testament betont, dass Mann und Frau durch die Liebe miteinander verbunden sind, die in der Liebe Gottes gründet: „Ihr seid zur Freiheit berufen,… durch die Liebe diene einer dem anderen.“ (Galater 5,13) Mit dem Wort Liebe (agape) wird im Neuen Testament die Nächstenliebe bezeichnet. Sie beinhaltet gegenseitige Achtung, Anerkennung, Annahme, Fürsorge, Rücksicht und Beistand (vgl. Epheser 5). Die Ehe als Rechtsinstitut ist zwar – wie Martin Luther es nannte – „ein weltlich Ding“ und in ihrer Form geschichtlichen Veränderungen ausgesetzt, ihr kommt aber insofern eine besondere Bedeutung zu, als sich in ihr exemplarisch die Beziehung zwischen Gott und den Menschen abbildet und konkret erfahren und gelebt werden kann. In einer lebenslangen, treuen und partnerschaftlich-respektvollen Beziehung können sich Gottes Liebe zum Leben, seine Wertschätzung des Menschen und seine Treue spiegeln. Die biblischen Aussagen überschreiten immer wieder das Eheverständnis und die Ehepraxis der jeweiligen Zeit, also auch die jeweilige Rechtsform. Besonders deutlich wird das, wenn Jesus die legale Scheidungspraxis seiner Zeit kritisiert, die Frauen wie Objekte behandelte. In Epheser 5 wird außerdem die damals selbstverständliche Unterordnung der Frau unter den Mann nicht einfach fortgeschrieben, sondern Hingabe wird, entgegen dem üblichen Rollenverständnis, auch von den Männern erwartet.

Die Autoren der biblischen Schriften verschließen nicht die Augen davor, dass es in der Ehe Gefährdungen, Schuld und Scheitern gibt. Deshalb enthält die Bibel Schutzbestimmungen für die Gemeinschaft in Ehe und Familie, z.B. das vierte Gebot, das die Achtung und Ehre vor den Eltern fordert, das sechste Gebot, das den Ehebruch verbietet und das zehnte Gebot, das das Begehren anderer Frauen und Männer untersagt. Im Alten Testament wird dem Mann unter bestimmten Bedingungen erlaubt, seine Frau wegzuschicken (5. Mose 24,1) und ihr dazu einen Scheidebrief auszustellen, z.B. „weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat“. Der Frau waren ähnliche Möglichkeiten verwehrt Jesus lehnte diese Praxis (Matthäus 5,31-32) scharf ab und verwies auf die lebenslange und umfassende Bestimmung von Frau und Mann füreinander, wie Gott sie bei der Schöpfung angelegt hat: „Was Gott zusammengefügt hat, das soll der Mensch nicht scheiden.“ (Markus 10,9; Matthäus 19,6) Neben dieser prinzipiellen Ablehnung der Ehescheidung gibt es im Neuen Testament Aussagen, die zeigen, dass man sich gezwungen sah, seelsorgerlich mit diesem Grundsatz umzugehen (vgl. z.B. 1. Korinther 7,12).

Die obligatorische staatliche Eheschließung ist zunächst in Preußen 1873, dann zum 1. Januar 1876 für ganz Deutschland in Geltung gesetzt worden. Die Trauung in der evangelischen Kirche fragt ausdrücklich danach, ob die Heiratswilligen eine „christliche Ehe“ führen wollen. Diese Frage kann auf dem Standesamt nicht gestellt werden. Da die Ehe – anders als in der katholischen Kirche – in der evangelischen Kirche nicht als Sakrament gilt, wird die vor dem Standesamt geschlossene Ehe von der Kirche als gültig anerkannt. Beide Kirchen sehen die Ehe als prinzipiell unauflösbar an. Daraus ist jedoch keine generelle Unmöglichkeit der Ehescheidung zu schließen. Zudem ist in der evangelischen Kirche die Wiederverheiratung Geschiedener möglich. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass etwa der künftige Ehepartner nicht der Scheidungsgrund war.

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Quelle: http://www.ekd.de/glauben/abc/trauung.html