Neueintritt
Sie haben bislang keiner Konfession angehört und möchten nun Mitglied in der evangelischen Kirche werden? Ein Grund zur Freude, wenn Sie erste Schritte gehen wollen. Wir begleiten Sie gern auf den angefangenen Weg.
Mitglied werden durch Taufe
Mitglied in der evangelischen Kirche werden Sie durch die Taufe. Bevor Sie getauft werden, ist eine Einführung in den christlichen Glauben wünschenswert. Wir geben Ihnen Auskunft, wie Sie diese Einführung im Einzelnen gestalten können. Die Taufe selbst wird in einem Gottesdienst gefeiert. Sie berechtigt unter anderem zur Teilnahme am Abendmahl und zur Übernahme des Patenamtes bei einer Taufe.
Wiedereintritt
Sie waren aus der evangelischen Kirche ausgetreten und möchten nun wieder eintreten? Kein Problem! Ihre Wiederaufnahme kann in einem Gottesdienst gefeiert werden oder in einer kurzen Aufnahmezeremonie in Gegenwart von zwei Mitgliedern des Kirchenvorstandes stattfinden. Im Rahmen eines persönlichen Gespräches informieren und beraten wir Sie.
Übrigens: Wer getauft ist, gehört unwiderruflich zur Gemeinschaft mit Jesus Christus und zur Gemeinschaft derer, die an Jesus Christus glauben. Es gibt also keine „Kündigung“, keinen Austritt aus der Gemeinschaft der Gläubigen. Deshalb findet auch beim Wiedereintritt keine zweite Taufe statt. Wenn man in Deutschland von Kirchenaustritt spricht, dann ist lediglich der steuerrechtliche Verwaltungsakt gemeint, bei dem Getaufte erklären, dass sie nicht mehr zu ihrer Religionsgemeinschaft gehören wollen.
Übertritt
Sie gehörten bislang einer anderen christlichen Konfession an und möchten nun in die evangelische Kirche eintreten? Vor einem Eintritt in die evangelische Kirche steht zunächst der Austritt aus der Kirche oder Gemeinschaft, der Sie bisher angehören. Spätestens nach Ihrem Austritt bitten wir Sie um eine Kontaktaufnahme. Im Gespräch möchten wir mit Ihnen die Aufnahme in die evangelische Kirche vorbereiten.
Die Taufe gilt
Wenn Sie in Ihrer bisherigen Kirche oder Gemeinschaft getauft wurden, ist diese Taufe gültig: Sie wird bei einem Eintritt in die evangelische Kirche nicht wiederholt. Sind Sie noch nicht getauft, geschieht die Aufnahme in die evangelische Kirche durch die Taufe, die wir gern mit Ihnen vorbereiten. Über den Konfessionswechsel eines getauften Kindes bis zum 14. Lebensjahr entscheiden nach der deutschen Rechtsprechung die Eltern oder Erziehungsberechtigten. Allerdings kann der Wechsel nicht gegen den Willen des Kindes geschehen, wenn es das 12. Lebensjahr erreicht hat.
Ob ein Neueintritt, Wiedereintritt oder Übertritt in unsere Kirche. Wenden Sie sich einfach an unser Kirchenbüro oder direkt an die hauptamtlichen Pastoren.
Kontakt:
Kirchstr. 4
30989 Gehrden
Pfarrsekretärin: Frau Birgit Fischer
Telefon: 05108 / 37 19
Telefax: 05108 / 92 1897
E-Mail
Sprechzeiten im Kirchenbüro:
Di. und Do. 10.00 – 12.00 Uhr
Do. 16.00 – 18.00 Uhr
Fr. 09.00 – 11.30 Uhr